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“Bowling for Columbine“

Auf Berndeutsch: “Statt ga chegle, gö mir ga ballerä!“

CH Sturmgewehr SIG90 (Sniperausführung)

SIG Automatik Jubiläumsausgabe1291

Es ist schön Schweizer zu sein! Warum?

Auslandreport von Madar Merlar


„Es ist schön in einem freiheitlichen Land zu leben, in welchem der Staat dem Bürger Mitverantwortung überträgt, indem er ihm eine Waffe mit nach Hause gibt.“

Zitat: Theophil Pfister von der SVP/SG:

Soviel zum 1. Hauptsatz der ästhetischen Theorie Helvetiens.

Diese ÄT ist sogar relativ modern, da der Schönheitsbegriff an ein Konzept der Mitverantwortung, also an eine prozesshafte Aktion geknüpft wird und nicht nur an optische oder akustische Reize. Es wird etwas mitgetragen. Die Mitverantwortung ist Teil des schweizerischen Schönen, an dem die Waffe partizipiert. In der Waffe erscheint dem echten Schweizer etwas, was es so nicht gibt. Dieser Schein verweist auf die Vorläufigkeit der empirischen Realität, in der kein Glück von Dauer sein kann. Sie wird zum Statthalter beschädigten Lebens, indem sie sich ununterbrochen der Wahrhaftigkeit zu entziehen sucht, "inkommensurabel dem empirischen Maß aller Dinge". Aber gerade in dieser negativen Utopie löst sich das Versprechen auf, welches an anderem Ort das Naturschöne im Sonnenuntergang spiegelt. Das CH-Schöne ist ganz und gar positiv dialektisch aufgeladen.

Die Schweiz ist wahrscheinlich seit dem Untergang des wilden Westens das einzige Land weit und breit, in dem Bürger schwer bewaffnet durch Friedenszeiten wandern dürfen. Diese Idylle ist aber zunehmend gefährdet. An den Stammtischen der "Landbeizen" tönt es in etwa so: "Neider und Hosenscheisser wollen dem CH-Wehrmann ans Leder, wollen in ausbluten, ihm seinen Stolz und seine Würde absprechen. Nackt soll er herumgehen, nackt Kameraden, denn ein Soldat ohne Gewehr ist nackter als nackt! Diesem pornografischen Ansinnen muss mit aller Gewalt Einhalt geboten werden, das und nichts anderes sind wir der Heimat schuldig."

Schweizer Armeewaffen, namentlich das neue Sturmgewehr SIG 90PE oder die Pistole SIG P210-2, gehören zu den Mitverantwortungsgegenständen, welche der CH-Soldat mit nach Hause nehmen darf. Wer seine Dienstwaffe behalten will, muss in den drei vorangegangenen Jahren zweimal das Obligatorische- und zweimal ein Feldschiessen absolviert haben, «um das Interesse am Schiesssport zu belegen». So war es und so soll es bleiben.

Halt, etwas hat geändert! Etwas ist neu im Staate der Eidgenossen. Beinahe wäre es der Welt entgangen. Einmal mehr zeichnet der kleine Alpenstaat für eine grosse Errungenschaft im humanitären Sektor. Diesmal ist es gar das Verteidigungsministerium, welches für den genialen Einfall zeichnen darf. Bald wird man vom Departement Schmid nur noch vom CH Verteidigungs-Misterium sprechen. Die Angelegenheit ist simpel, genial und erst noch billig.

Wenn früher ein Wehrmann nach Hause gegangen ist, seine Waffe im Estrich und die Munition sonst wo deponiert hat, um diese Utensilien bei einem Anflug von Depression wieder hervor zu nehmen, sich gegebenenfalls zu erschiessen, so wird ihn künftig ein Papier von diesem Suizid abhalten. Musste er doch, damit er seine Waffe mitnehmen durfte, ein Formular ausfüllen, auf dem er sich verpflichtete, eben dieses nicht zu tun. Ein Formular, meine Damen und Herren, so simpel und einfach, ein Stück Papier und ein paar Buchstaben. Aber nicht nur nicht gegen sich selbst, sondern auch nicht gegen andere darf der Wehrmann seine Waffe künftig einsetzen, auch dies hat er zu beglaubigen.

Wie viele Familiendramen, Amoktaten usw. hätte man verhindern können, wenn es dieses Formular schon früher gegeben hätte. Wieso ist keiner darauf gekommen? Vielleicht hatte man nach dem gebrochenen Hitler-Stalin-Pakt ein wenig das Vertrauen in das Papier verloren, wer weiss?

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